Die europäische Verfassung im globalen Kontext

Wenn Europa weltpolitisch mitreden will, geht der Weg an einer Verfassung nicht vorbei. Europa will mit einer Stimme sprechen, aber die Realität erscheint ganz anders.
Der Irak-Krieg zeigte das drastisch. Von den drei Großen waren Deutschland, Frankreich und Russland (wenngleich Letztere allerdings nicht zur EU gehörend sind) antiamerikanisch (im Sinne des derzeitigen außenpolitischen Kurses der US-Regierung). England dagegen war völlig auf Kurs mit den USA und zeigte dies durch einen sehr überraschenden Paukenschlag mit einer gemeinsamen Erklärung von vier weiteren EU-Regierungschefs (Dänemark, Italien, Portugal, Spanien) zur Unterstützung der amerikanischen Irak-Politik, dem sich sogar drei weitere Regierungschefs aus den damals noch nicht angehörenden Beitrittsländern Polen, Tschechien und Ungarn anschlossen. Damit war Europa politisch gespalten und keine wünschenswerte einheitliche Linie mehr vorhanden.

Die Initiative für eine Verfassung ging von Deutschland aus. Im deutschen Bundestag wurde 1995 die Idee einer europäischen Charta behandelt und von 1999 bis 2000 wurde unter Bundespräsident Roman Herzog die Grundrechtcharta vorgelegt. Gerade diese Menschenrechte stoßen auf Blockaden, England kennt in seiner nationalen Verfassung keine Menschenrechte und wehrt sich vehement, solche in eine europäische Verfassung aufzunehmen. In Nizza war im Dezember 2000 die Grundrechtcharta zwar schon feierlich verkündet worden, ist aber nicht rechtsverbindlich. Ungeachtet dieser Tatsache wird sie von der europäischen Gerichtsbarkeit bis hin zum Europäischen Gerichtshof seitdem angewandt. Juristisch sehr zweifelhaft. Interessant im Buch sind auch viele Beispiele darüber, was da bislang überhaupt vor dem Gericht verhandelt wurde, denn der europäische Bürger bekommt davon ja überhaupt nichts mit. Dass Grundrechte in eine Verfassung gehörensollte – abgesehen von der englischen Position – keine Frage sein, denn schon bei der Aufnahme neuer Mitgliedsstaaten sollte man doch wissen, ob diese bereit sind, grundlegende Menschenrechte anzuerkennen. Konkretes Beispiel sind die derzeitigen Beitritsverhandlungen mit der Türkei. Da muss es um die Abschaffung der Todesstrafe, das Verbot der Diskriminierung von Minderheiten oder das Folterverbot und um Selbstverständlichkeiten wie Rundfunk- und Pressefreiheit gehen – nur um ein paar Rechte aus der Grundrechtcharta zu nennen. Eine Verfassung, die keine Grundrechte garantiert, sollte den Namen „Verfassung“ gar nicht verdienen.

Eigentlich sollte die Verfassung mit dem historischen Eintritt der zehn Ostblockländer im Mai 2004 schon eingeführt sein, aber dies ist nicht der Fall. Sieht man sich die Diskussionen – in welche die Bürger nicht einbezogen sind – an, gleicht auch alles einer Farce. Dies zeigt sich an einfachen Sätzen, die in diesem eigentlich seriösen Buch eher einer Satire gleichen:

|“Bei der Konstituierung des Konvents prägte der Konventspräsident Giscard d`Estaing den unbestreitbar richtigen, eindrucksvollen Satz: ‚Der Konvent ist der Konvent‘. Dies lässt sich nicht bestreiten und zeigt, dass es gelegentlich die Notwendigkeit gibt, unterschiedliche Perspektiven zu erkennen und sich gegenseitig zu überzeugen.“|

Bei der Diskussion zur Europäischen Verfassung lohnt sich ein Vergleich zur Verfassung der Vereinigten Staaten, da diese verschiedenen Staaten durchaus – wenn auch anders als im Vergleich zu Europa – ähnliche Beweggründe hatten. Bis diese sich letztlich durchsetzen konnte, war übrigens auch ein Prozess vonnöten, der fast hundert Jahre andauerte. Die Unabhängigkeitserklärung von Thomas Jefferson 1776 beendete das Joch von der englischen Krone, ähnlich will sich Europa heute wohl wiederum von der Vormachtstellung der USA lossagen, weswegen die USA das „alte Europa“ sehr argwöhnisch beäugen. Die Grundfragen, die es bei einer Verfassung zu beachten gibt, sind denen der USA von vor nunmehr 215 Jahren also ähnlich. Der große Unterschied ist allerdings, dass Europa kein Klon der USA werden will. Genau wie damals ist aber längst nicht vorhersehbar, wo künftig die geographischen Grenzen Europas überhaupt einmal sein werden.

Vorbildhaft am Beispiel USA allerdings wäre bereits deren Grundrechtekatalog |Bill of Rights| von 1791, der sehr demokratisch eingeführt wurde und ein Dokument der amerikanischen Bürger darstellt. Im Gegensatz zur europäischen Diskussion, von denen die Bewohner der Nationalstaaten überhaupt nichts inhaltlich mitbekommen und wo die Verantwortlichen an der Realisierung arbeiten, als wären sie in einem „Geheimbund“.

Eine europäische Identität ist aber auch durchaus etwas anderes bei all der kulturellen und sprachlichen Vielfalt. Wir Europäer sprechen keine einheitliche Sprache und sind stolz auf eine „Einheit in der Vielfalt“. Keine Kultur darf dominieren, um das demokratische Miteinander zu gewährleisten. In den USA sprachen eigentlich alle schon hauptsächlich englisch. Diese sprachliche und kulturelle Problematik wird aber auch in einem künftigen Amerika kommen. Um 1900 waren noch 90 % aller Amerikaner europäischer Abstammung (davon 25 % deutsch) und das ist mittlerweile auf 70 % gesunken. 90 % der jetzigen Einwanderer kommen aus dem spanisch sprechenden Raum. Kalifornien hat keine weiße Mehrheit mehr und Texas wird in 20 Jahren mehrheitlich spanisch sprechen.

Angst machen den USA der eingeführte Euro und auch eine eventuelle europäische Armee, die die NATO schwächen könnte. Andererseits blickt man aber auch mit Interesse und Respekt auf die europäischen Bemühungen. Es stehen ja tatsächlich auch konkrete Bestrebungen dahinter, die UNO, welche keinen Frieden organisieren kann, und die WTO, die keine Gerechtigkeit organisieren kann, mit europäischen Ideen zu reformieren.

Ganz unterschiedliche Meinungen gibt es zum Amt eines europäischen Präsidenten. Tony Blair (England) will einen Superpräsidenten wie in den USA. Deutschland will diesen nicht, schon gar nicht von einem obskuren europäischen Rat am Ende gegen den Bürgerwillen eingesetzt. Giscard d`Estaing (Frankreich) will einen Wahlkongress für den Präsidenten mit dem gesamten Europarat und gleich vielen Abgeordneten der angeschlossenen Nationalstaaten. Personalentscheidungen aus einem Kongress mit über 1.400 Mitgliedern zu treffen, dürfte sehr schwierig werden.

Information über all diese Dinge bleibt wichtig, und mitreden zu können, sollte auch möglich sein. Ein Blick ins Internet auf das |Institut für Europäisches Verfassungsrecht| lohnt, um aktuell zu bleiben: http://www.whi-berlin.de

_Ingolf Pernice / Walter-Hallstein-Institut für Europäisches Verfassungsrecht (Hrsg.)
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Forum Constitutionis Europae – Band 5
136 S., Pb., NOMOS 2004
ISBN 3-8329-0512-X _